Mandanten-Rundschreiben 1/2010

Allgemeines

Steuertermine im Januar 2010


Fälligkeit 11.01.          Ende Zahlungsschonfrist 14.01.

• Lohnsteuer:              mtl., 1/4-jährl., Jahresmeldung Vorjahr
• Umsatzsteuer:          mtl., 1/4-jährl., Zusammenfassende Meldung

Zahlung mit/per               Eingang/Gutschrift beim Finanzamt
• Überweisung                 Gutschrift spätestens am Ende der Schonfrist
• Scheck                        Eingang drei Tage vor Fälligkeit
• Bargeld                        Eingang am Tag der Fälligkeit


Sonstige Termine

Sozialversicherungsbeiträge:

25.01. Übermittlung Beitragsnachweise
27.01. Fälligkeit (voraussichtliche) Beitragsschuld Januar 2010
           zzgl. restliche Beitragsschuld Dezember 2009


Änderungen in der Sozialversicherung zum 1.1.2010

Zum 1.1.2010 sind folgende neue Beitragsbemessungsgrenzen
in der gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung,
der gesetzlichen Rentenversicherung und der
Arbeitslosenversicherung geplant. Weitere Anpassungen sind
noch nicht völlig auszuschließen.



In der Krankenversicherung ist zu beachten, dass die jährliche
Versicherungspflichtgrenze auf 49.950 € (bisher 48.600 €)
angehoben wurde, die monatliche Beitragsbemessungsgrenze
erhöht sich auf 3.750,00 € (bisher 3.675,00 €).
Seit 1.7.2009 gilt ein bundeseinheitlicher Beitragssatz von 14,9%,
davon trägt der Arbeitgeber 7,0% und der Arbeitnehmer 7,9%.

Die Beitragssätze in den übrigen Sozialversicherungszweigen
sind ab 2010 wie folgt geplant:

Rentenversicherung 19,90%;
Arbeitslosenversicherung 2,80%;
Pflegeversicherung 1,95%;
  Der Arbeitnehmeranteil für Versicherte, die keine Kinder erziehen
  oder erzogen haben, erhöht sich um 0,25% auf 1,225%
  (in Sachsen auf 1,725%).
  Dieser zusätzliche Beitrag wird grundsätzlich von allen mindestens
  23-jährigen
kinderlosen Beitragspflichtigen erhoben.
  Ausgenommen sind
  • KinderloseMitglieder, die vor dem1. Januar 1940 geboren sind,
  • Wehr- und Zivildienstleistende,
  • Bezieher von Arbeitslosengeld II.


Beitragszuschuss für privat versicherte Arbeitnehmer

Die Beitragszuschüsse zur privaten Krankenversicherung
sind ab 1.1.2010 neu zu berechnen. Die in der privaten Krankenversicherung
versicherten Beschäftigten haben Anspruch auf einen
Beitragszuschuss ihres Arbeitgebers. Der Zuschuss beträgt
die Hälfte des durchschnittlichen Höchstbeitrags der gesetzlichen
Krankenversicherung, höchstens jedoch die Hälfte des Betrags,
den der Beschäftigte für seine Krankenversicherung bezahlt.

Zum 1.1.2010 erhöht sich die Bemessungsgrundlage für den
Zuschuss auf voraussichtlich monatlich 3.750,00 €. Der maßgebende
Beitragssatz beträgt 14,0%.

Der Höchstzuschuss ab 1.1.2010
beträgt danach bundesweit: 262,50 €.

Anmerkung:
Höchstzuschuss für Mitarbeiter ohne Krankengeldanspruch 251,25 €.

Wenn das tatsächliche Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers die
Beitragsbemessungsgrenze nicht erreicht, ist nur das tatsächlich
gezahlte Arbeitsentgelt für die Errechnung des Beitragszuschusses
zugrunde zu legen.

Beispiel:
- Arbeitnehmer brutto 2.500 €
- Zuschuss 175,00 €, max. ½ des tatsächlichen Beitrags.

Der Höchstzuschuss zur privaten Pflegeversicherung beträgt
36,56 € (0,975%/3.750,00 €) bzw. in Sachsen 17,81 €
(0,475%/3.750,00 €). Auch hier darf der Zuschuss die Hälfte
des tatsächlichen Beitrags nicht übersteigen.


Änderungen sonstiger Beitragssätze

Künstlersozialabgabe

Die Künstlersozialabgabe wird ab 2010 nochmals auf 3,9%
(2009:4,4%; 2008:4,9%) für alle Bereiche der Kunst und Publizistik
gesenkt.

Künstlersozialabgabeverordnung 2010 vom 10.8.2009 (BGBl. I 2009 S. 2840)

Pensions-Sicherungsverein (PSVaG)
Der Beitragssatz für Beiträge an den Pensions-Sicherungs-
Verein (Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung)
für 2009 wurde wesentlich erhöht auf 14,20 Promille (bisher
1,80 Promille).

Um die Folgen dieser Erhöhung, die auf der Wirtschaftskrise beruht,
zumindest liquiditätsmäßig abzumildern, wird ein Teil des
Beitrags 2009 auf die nächsten 4 Jahre verteilt; 8,2 Promille
werden am 31.12.2009 fällig, jeweils 1,5 Promille am 31.12.
2010 bis 31.12.2013.

Pressemitteilung PSVaG vom 6.11.2009